Stehen Dir laut Arbeits- oder Tarifvertrag vermögenswirksame Leistungen zu und Du würdest die Zuzahlung Deines Chefs gern nutzen wollen, um diese in ETF-Sparpläne zu investieren? Dann bist Du hier genau richtig!
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Du bist Arbeitnehmer, Auszubildender oder Beamter und Dir stehen vermögenswirksame Leistungen, die sogenannten VWL´s zu, dann nimm sie auch in Anspruch und verschenke sie nicht! Immerhin handelt es sich um eine Zuzahlung von maximal 40 € monatlich, somit 480 € jährlich.
VWL´s eignen sich hervorragend für einen langfristigen Vermögensaufbau.
Doch was sind vermögenswirksame Leistungen eigentlich?
Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung Deines Arbeitgebers. Einen Anspruch hast Du jedoch nur, wenn dies auch ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Mit der Zuzahlung unterstützt Dich der Arbeitgeber bei deiner privaten Vermögensbildung.
Die Beteiligung des Arbeitgebers an dieser Form der Vermögensbildung ist freiwillig und Du musst mindestens 16 Jahre alt sein, um vermögenswirksame Leistungen erhalten zu können.
Vermögenswirksame Leistungen – diese Sparvarianten gibt es!
Es gibt verschiedene Sparvarianten, in die vermögenswirksame Leistungen eingezahlt werden können.
Um das Geld zu erhalten, musst Du zuerst den Sparvertrag abschließen. Den abgeschlossenen Vertrag legst Du dann Deinem Arbeitgeber vor. Erst jetzt kann Dir Dein Chef die VWL zahlen. Allerdings bekommst du die Leistungen nicht mit Deinem Gehalt überwiesen, sondern sie werden direkt auf die abgeschlossene Sparanlage eingezahlt.
Ein solcher Vertrag wird grundsätzlich über einen Zeitraum von sieben Jahre abgeschlossen. Der Arbeitgeber zahlt die VWL für sechs Jahre in den Vertrag ein. Dann muss das Geld noch für ein weiteres Jahr auf dem Sparkonto ruhen – das sogenannte Ruhejahr. Nach Ablauf der Sperrfrist kannst Du auf das Konto zugreifen und nach Belieben mit dem angesparten Geld verfahren.
Alternativ kann nach Ablauf des sechsten Jahres auch ein neuer Sparvertrag geschlossen werden, in den der Arbeitgeber selbstverständlich auch weiter einzahlen kann.
Vermögenswirksame Leistungen – Einzahlung auf ein Sparkonto
Zusätzlich hast Du die Möglichkeit selbst Geld auf das Sparkonto einzuzahlen, und so den Betrag aufzustocken!
Du kannst die vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel in Banksparplänen, Bausparverträgen oder Aktienfondssparpläne einzahlen lassen oder nutzt diese zur Tilgung eines Kredits. Allerdings musst Du darauf achten, dass die Verträge, die Du abschließt, auch mit den gesetzlichen Voraussetzungen von vermögenswirksamen Leistungen vereinbar sind. Das ist nämlich nicht bei allen Verträgen der Fall.
Vermögenswirksame Leistung als Gehaltserhöhung
VWL´s stellen eine Gehaltserhöhung dar. Was zur Folge hat, dass dein Bruttoarbeitslohn steigt. Somit unterliegen diese grundsätzlich der Besteuerung. Die zusätzlich zum Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährten vermögenswirksamen Leistungen sind steuer- und beitragspflichtig. Die Überweisung auf das entsprechende Anlagekonto ist ein Nettoabzug. Der Abzug erfolgt aus dem schon versteuerten und mit Beiträgen belegten Arbeitsentgelt.
Vermögenswirksame Leistung in Form einer staatlichen Förderung
Liegt Dein zu versteuerndes Einkommen unter einer bestimmten Bemessungsgrenze, könntest du als Geringverdiener gelten und würdest eine staatliche Förderung zu deiner vermögenswirksamen Leistung erhalten. Zum einen gibt es die staatliche Förderung in Form einer Arbeitnehmerzulage und zum anderen in Form einer Bausparprämie.
Die Arbeitnehmersparzulage wird bei allen Sparvarianten gezahlt, außer beim Banksparplan. Die Bausparprämie hingegen, wenn auch ein entsprechender Bausparvertrag abgeschlossen wurde und dann auch nur, wenn das angesparte Geld auch im Zusammenhang mit einer eigengenutzten Immobilie benötigt wird.
Die staatliche Unterstützung hängt nicht vom deinem Bruttoarbeitslohn, sondern vom zu versteuernden Einkommen ab. Somit können nach der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte noch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und die Freibeträge für Kinder zum Abzug gebracht werden. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter Einbeziehung aller Freibeträge unter der Grenze von 20.000 € im Jahr für Singles oder 40.000 € bei Eheleuten steht Dir die staatliche Förderung auf jeden Fall zu.
Du erwirbst somit einen Anspruch auf Förderung von 20 % des angesparten Geldes.
Der einzige Nachteil ist, dass das Finanzamt die Arbeitnehmersparzulage erst mit Ablauf des Vertrags inkl. Sperrfrist, somit nach 7 Jahren zahlt. Der Zinzeszinseffekt bleibt somit aus, da innerhalb des Anlagezeitraums keine Verzinsung auf diesen Betrag stattfinden konnte.
Werden vom Arbeitgeber nicht die maximalen 40 € im Monat gezahlt, kann man den Betrag selbst aufstocken, um die volle staatliche Förderzulage zu erhalten.
Bei einem niedrigen Zinsniveau, kann es durchaus sinnvoll sein, sein Vermögen in Form der vermögenswirksamen Leistungen am Aktienmarkt anzulegen.
Vermögenswirksame Leistung als Investition in Fond-Sparpläne
Es gibt die Alternative die VWL in Fond-Sparpläne zu investieren. Haus- und Direktbanken haben hier immer Angebote im Portfolio. Allerdings sollte man die einzelnen Anbieter vergleichen. Da die Gebühren jedes Einzelnen sehr verschieden sind und unterschiedliche Leistungen beinhalten. Mitunter lohnt es sich für ein solches Projekt eine andere Bank als die Hausbank in Erwägung zu ziehen. Bei solch kleinen Sparbeiträgen sollten nämlich die Kosten möglichst gering sein, sonst lohnt sich die Anlage am Ende nicht.
Natürlich kann man bei einem Fond-Sparplan nicht wissen, wie hoch der Auszahlungsbetrag am Ende sein wird, da es im Laufe der Anlagezeit mitunter zu erheblichen Kursschwankungen kommen kann. Alternativ kann man aber das Geld im Depot belassen bis sich die Kurse wieder beruhigt bzw. stabilisiert haben oder im besten Fall wieder gestiegen sind.
Möchtest Du die VWL in Aktienfonds anlegen, profitierst Du als Geringverdiener auch hier von einer staatlichen Förderung.
Vermögenswirksame Leistung als ETF-Anlage
Es lohnt sich mitunter die vermögenswirksamen Leistungen als ETFs anzulegen. ETFs sind sogenannte Exchange-traded funds. Hierbei handelt es sich um Investment Fonds, die fortlaufend an der Börse gehandelt werden. ETFs bilden einen Aktienmarkt nach. Das kann zum Beispiel der Weltaktienindex MSCI World sein. Im MSCI Word sind mehr als 1600 Aktienunternehmen aus der ganzen Welt gelistet. Hier sind bekannte Konzerne aus Amerika, Japan und Großbritannien vertreten, darunter unter anderem Tesla, Amazon oder Facebook.
Die vermögenswirksamen Leistungen werden in den ETF Sparplan monatlich eingezahlt. Mit dem regelmäßig eingezahlten festgelegten Betrag wird ein ETF-Anteil oder gegebenenfalls auch mehrere ETF-Anteile gekauft. Mit dem ETF Sparplan partizipierst Du an den Kursentwicklung am Kapitalmarkt und profitierst von der Entwicklung des Index.
Ein günstiger Anbieter ist hier auf jeden Fall Oskar. Die vermögenswirksamen Leistungen werden zu 100 % in Aktien angelegt und Du kannst schon mit einer Sparrate von 25 € im Monat starten. Außerdem reicht allein eine Anmeldung bei Oskar aus, um loszulegen. Eine Depoteröffnung ist nicht notwendig. Auch die Sperrfrist entfällt. Du kannst jederzeit auf das Geld zugreifen. Allerdings entfällt hier die staatliche Förderung.
Fazit zu vermögenswirksamen Leistungen
Die vermögenswirksamen Leistungen in einen ETF Sparplan durch den Arbeitgeber einzahlen zu lassen, lohnt sich auf jeden Fall! Man hat Aussicht auf eine hohe Rendite und die Kosten für den Sparplan sind sehr gering. Diese Möglichkeit ist eine sinnvolle Ergänzung um langfristig ohne viel Aufwand zusätzlich etwas Geld anzusparen.
Bist Du Dir noch unsicher ? Dann zögere nicht und melde Dich! Ich berate Dich gern!
Dein Alexander Küppers!