In diesem Blogartikel zeige ich dir, was der Unterschied zwischen GmbH und GmbH & Co KG ist und wann du am besten welche Gesellschaftsform wählst.
Hast du dich auch schon einmal gefragt, warum es Firmen gibt, die als GmbH bzw. andere als GmbH & Co KG firmiert sind? Das kann man natürlich pauschal nicht so einfach beantworten, aber grundsätzlich hat eine GmbH steuerlich im Gegensatz zur Personengesellschaft viel mehr Vorteile, weil die GmbH ein vom Gesellschafter getrenntes Steuersubjekt ist.
Reminder: Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
Bevor wir uns nun die besondere Rechtsform näher ansehen, erinnern wir uns noch einmal, wie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften besteuert werden:
Bei Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG und PartG wird der Gewinn der Mitunternehmer einheitlich und gesondert festgestellt und dann mit der individuellen Einkommenssteuer des Mitunternehmers besteuert. Das können dann bis zu 42% sein. Eine Kapitalgesellschaft wie UG, GmbH und AG wird mit Gewerbe.- und Körperschaftssteuer besteuert. Die Steuerhöhe liegt hier bei 30%.
Die Personengesellschaft hat gerade für kleine Gewerbe einige Vorteile wie beispielsweise, dass keine Stammeinlage erforderlich und die Gründung sehr einfach ist. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag zur Gewerbesteuer in Höhe von 24.500 EUR. Aber sie hat auch einige Nachteile. Denn: Du haftest hierbei mit deinem Privatvermögen, kannst die Mitunternhemeranteile nur sehr schwierig übertragen und Gehälter sind nur unter bestimmten Voraussetzungen als Aufwendungen abziehbar.
GmbH und GmbH & Co. KG: Vor- und Nachteile
Die GmbH & Co. KG ist eine Handelsgesellschaft die einen Eintrag im Handelsregister erforderlich macht. Man unterscheidet folgende Mitunternehmer zum einen den Komplementär im Fall der GmbH & Co KG ist dieses die GmbH, die gleichzeitig Vollhafter ist. Sie haftet vollumfänglich mit Ihrem Betriebsvermögen und den Kommanditisten der nur in Höhe seiner Gesellschaftseinlage haftet. Die GmbH & Co KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft, somit ist Sie eine Personengesellschaft.
Das Besondere der GmbH & Co. KG ist, dass eine Privatentnahme deutlich einfacher ist, aber Gewinne mit dem individuellen Steuersatz der Mitunternehmer versteuert werden müssen. Der Grenzsteuersatz liegt ungefähr bei 70.000 Euro Gewinn. Bei einer Zusammenveranlagung sind es 140.000. Ab dieser Summe lohnt es sich eine reine GmbH zu errichten, da du ansonsten mehr Steuern zahlst.
Die Besonderheit der GmbH & Co KG ist, dass der Vollhafter – der Komplementär – keine natürliche Person ist, sondern eine GmbH. Somit ist die GmbH & Co KG eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung. In der Regel erhält die GmbH für die Geschäftsführung und Haftungsübernahme eine Vergütung. Die Grundsätzlich eine Betriebsausgabe darstellt. Der Gewinn wird dann vollumfänglich für den Kommanditisten festgestellt.
Durch die zwei Gesellschaftsformen fallen aber auch zwei Jahresabschlüsse an. Die Kapitalgesellschaft wird mit Gewerbe.- und Körperschaftsteuer besteuert, die KG als Steuersubjekt mit Gewerbesteuer. Die Kommanditisten als Mitunternehmer mit Einkommenssteuer. Der größte Vorteil gegenüber der reinen GmbH liegt darin, dass man die Gewinne privat entnehmen kann.
Während du bei einer GmbH eine Ausschüttung beschließen musst, kannst du bei der KG ohne weiteres einfach dein Geld entnehmen. Du musst diese Entnahme auch nicht weiter besteuern, hier wird lediglich der Gewinne besteuert.
Natürlich hat jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile. Welche Rechtsform die richtige für dich ist, können wir gerne gemeinsam in einer Beratung herausfinden.
Falls du Fragen zum Thema hast, dann hinterlasse einfach einen Kommentar oder melde dich direkt bei mir.
Bis dahin, dein Alexander Küppers