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GmbH in Holding einbringen – ohne dabei viel Geld zu verlieren!

von | 16. Jun 2021 | Steuern

In diesem Blogartikel zeige ich dir, wie du deine GmbH in eine Holding einbringen kannst, und zwar ohne dabei viel Geld zu verlieren!

Warum du eine Holding gründen solltest und wie das funktioniert, habe ich dir bereits in einem anderen Beitrag erklärt. Die Hauptgründe sind, dass du erhebliche Steuereinsparmöglichkeiten hast und du die Tochtergesellschaften ohne viel Geld zu verlieren veräußern kannst. Daneben gibt es noch viele andere Gründe, warum das sinnvoll ist.

Im Idealfall gründet deine Holding deine aktive Firma. Einmal Notar, einmal 25.000 Euro Stammkapital, zwei Gesellschaftsverträge, zwei GmbHs in einer Holdingstruktur. Wenn du diese Gelegenheit verpasst hast und bereits eine GmbH gegründet hast, wobei sich die Anteile in deinem Privatvermögen befinden, hast du genau zwei Wege, diese Anteile in eine Holding einzubringen. Ich zeige dir, worauf du achten musst.

GmbH in Holding einbringen: die zwei Möglichkeiten

Sehen wir uns diese beiden Möglichkeiten genauer an: Damit eine Kapitalgesellschaft, ganz gleich ob GmbH oder UG, Eigentum der Holding werden kann, müssen die Anteile in Gänze an die Holding übertragen werden.

Variante 1: Die schnelle Nummer

Doch leider kostet dich diese Variante Geld. Deine Kapitalgesellschaft hat einen Wert. Auf die Wertermittlung möchte ich hier nicht genauer eingehen, denn es gibt verschiedene Berechnungsgrundlagen. Doch leider kannst du diesen Wert auch nicht aussuchen, denn das Finanzamt wird den Verkauf genau prüfen und kennt den Verkehrswert deiner Firma. Angenommen, du verkaufst zu diesem Verkehrswert deine aktive Firma an die Holding, dann musst du auf den Gewinn aus diesem Verkauf einen riesen Batzen Steuern zahlen. Ab sofort gehört die aktive Firma deiner Holding. Aber dafür hast du einen hohen Preis bezahlt.

Variante 2: Die Schnecke

Hier sparst du eine Menge Geld. Hier spricht man vom sogenannten qualifizierten Anteilstausch. Das kannst du dir in etwa so vorstellen: Du tauschst deine kompletten Anteile der aktiven Firma gegen Anteile an deiner Holding. Hierzu ist auf Ebene der Holding eine Kapitalerhöhung notwendig. Der Nachteil: Diese Anteile sind nun sperrfristbehaftet und du müsstest sieben Jahre warten, damit der Verkauf aus der Holding heraus nur noch 5 Prozent Steuern kostet.

Die Vorteile: Du hast deine Anteile zu Buchwert übertragen und somit absolut keine Besteuerung auf der privaten Ebene. Und in jedem Jahr, und zwar nur im Falle der Veräußerung dieser Anteile wird der Einbringungsgewinn um ein Siebtel reduziert. Das heißt, solltest du deine Tochterfirma vorzeitig durch deine Holding verkaufen wollen, wird rückwirkend eine Besteuerung fällig. Somit ist kein Exit ohne Besteuerung des Verkaufs innerhalb der nächsten sieben Jahre möglich. Was sich hier so einfach anhört, ist in der Praxis höchst kompliziert und bedarf einer umfassenden Beratung, damit am Ende tatsächlich keine Besteuerung entsteht.

Wenn du Fragen zum Thema hast, hinterlasse einen Kommentar oder wende dich direkt an mich.

Dein Alexander Küppers

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