In diesem Blogbeitrag geht es um das Thema Gewinnausschüttung bei einer GmbH. Du hast eine GmbH, möchtest den Gewinn ausschütten und am Ende möglichst viel Geld übrigbehalten. Ich zeige dir, wie das möglich ist und worauf du achten solltest.
Meine Steuerkanzlei berät vorwiegend Unternehmen in steuerlichen Angelegenheiten. Wir haben somit viel Erfahrung in der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und bei der Gewinnausschüttung.
Deine GmbH hat ein gutes Jahr. Du hast eine Million Euro Gewinnvortrag erwirtschaftet, jedoch noch kein Geld auf deinem Privatkonto. Nun möchtest du, eine Gewinnausschüttung vornehmen und nicht die üblichen 25 Prozent Kapitalertragssteuer zahlen. Ich zeige dir, wie das funktioniert.
Teileinkünfteverfahren und Zusammenveranlagung
Bei einer Gewinnausschüttung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Teileinkünfteverfahren zu stellen. Somit sind 40 Prozent dieser Summe steuerfrei und 60 Prozent müssen versteuert werden. Diese 60 Prozent werden dann mit einem individuellen Steuersatz besteuert.
Beispiel für eine Gewinnausschüttung mit Steuerersparnis
Du schüttest dir pro Jahr 200.000 Euro aus. Hiervon sind 80.000 Euro steuerfrei und 120.000 Euro musst du der Besteuerung unterwerfen. Jedoch kannst du hier noch einen Sonderausgabenabzug wie Versicherungen geltend machen – sagen wir doch einfach fiktiv 20.000 Euro. Das wäre beispielsweise eine Altersvorsorge. Nun bleibt noch ein Betrag von 100.000 Euro, der besteuert werden muss. Der Versteuerung liegt ein Grundfreibetrag in Höhe von rund 9.000 Euro zugrunde. Wenn du verheiratet bist, sogar 18.000. Hier liegt ein besonders niedriger Einkommenssteuersatz, das heißt, deine 100.000 Euro würden mit nur 25.000 Euro besteuert werden.
Sprich, bei einer Gewinnausschüttung von 200.000 Euro zahlt ihr bei einer Zusammenveranlagung gerade mal 25.000 Euro Steuern. Das heißt, am Ende sind 175.000 Euro auf eurem Konto. Das sind gerade einmal 12 Prozent. Macht ihr das jetzt fünf Jahre lang, so habt ihr auf euren Gewinnvortrag von einer Million gerade mal 120.000 Euro Steuern gezahlt. Zugegeben, es ist nur eine Möglichkeit, bei einer Gewinnausschüttung Steuern zu sparen. Nicht jeder Unternehmer hat keine anderen Einkünfte oder gibt sich mit dieser Summe zufrieden.
Aber es ist ein Beispiel, wie man mit relativ wenig Aufwand viel Profit erzielen kann. Mit einem Holding Modell lassen sich noch viel größere Steuerersparnisse erzielen. Wie du eine Holding gründest und welche Vorteile es dir bringt, zeige ich dir in einem anderen Blogartikel.
Wenn du Fragen zum Thema hast Hinterlasse einen Kommentar oder wende dich direkt an mich.
Dein Alexander Küppers