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Firma im Ausland gründen – Doppelbesteuerungsabkommen

von | 16. Jun 2021 | Steuern

In diesem Blogartikel zeige ich dir, worauf du achten musst, wenn du eine Firma im Ausland gründen willst, vor allem im Hinblick auf das Doppelbesteuerungsabkommen.

Firma im Ausland gründen: Los geht’s!

Du hast eine Kapitalgesellschaft in Deutschland und fragst dich, ob es nicht aufgrund günstigerer Steuersätze Sinn macht, in ein anderes Land zu wechseln? Ich zeige dir, welche Möglichkeiten es gibt und was es mit dem Doppelbesteuerungsabkommen auf sich hat.

Dabei müssen wir uns zwei Bereiche ansehen. Zum einen wo die Firma besteuert wird und wie die Steuersätze in diesen Ländern sind? Zum anderen wo du besteuert wirst, da du ja weiterhin in Deutschland ansässig bist.

Steuern im Ausland

Sehen wir uns doch mal die Steuersätze in anderen Ländern an. Das ist ja das Wesentliche, wenn du eine Firma im Ausland gründen willst. In Deutschland zahlen wir in der Regel 15% Körperschaftssteuer und 15% Gewerbesteuer. Da sind vom Gewinn sofort 30% weg.

Zum Vergleich sind es in Zypern nur noch 12,5% Steuerbelastung vom Gewinn. Das klingt doch schon viel besser. Jetzt betrachten wir mal Estland. Da sind es genau 0%. Das heißt, deine Firma hat gar keine Abzüge beim Gewinn. Das klingt doch erstmal sehr verlockend oder?

Firmengründung im Ausland – diese Punkte sind wichtig!

Eine Firma in Estland zu gründen ist ganz einfach über eine E-Residenz möglich. Es gibt dort genügend Serviceanbieter die die Firmengründung für dich übernehmen. Wahrscheinlich gründest du als Pendant zur deutschen GmbH eine OÜ. Das ist relativ schnell erledigt.

Okay, also du hast nun eine Kapitalgesellschaft in Estland. Jedoch erfolgt in Deutschland für die Einstufung als unbeschränkt Steuerpflichtig eine 2-Stufen-Prüfung für das Unternehmen. Zum einem wo ist der Firmensitz? Zum anderen wo ist der Ort der Geschäftsleitung, also der Ort der Maßgeblichen Willensbildung.

Das bedeutet für dich, dass es nicht alleine ausreichend ist, einfach eine Briefkastenfirma in Estland zu gründen, sondern es muss auch der Geschäftsbetrieb dorthin verlagert werden. Ansonsten ist es unter Umständen nur eine Betriebsstätte und du musst weiterhin in Deutschland Steuern zahlen.

Das heißt, in Estland werden unter anderem Mitarbeiter und grundsätgzlich auch Räumlichkeiten benötigt. Wenn du mit Ware handelst, muss diese auch aus Estland kommen oder mitunter über Estland vertrieben werden. Auch musst du in Estland einen nicht unerheblichen Absatzmarkt haben. Zumindest so, dass man sagen kann, dass der Geschäftsbetrieb in Estland aktiv ist. Wenn du hier einen Fehler machst, dann wirst du weiterhin in Deutschland transparent besteuert und hast außer Kosten und Aufwand nichts gewonnen.

Privatvermögen versteuern

Jetzt haben wir den Firmenapparat aufgebaut und du zahlst mit deiner Firma so gut wie keine Steuern mehr. Großartig. Nun möchtest du auch an die Gewinne ran und Privatvermögen aufbauen. Und ab hier geht in Estland grundsätzlich die Besteuerung los. Sehen wir uns das mal genauer an:

Man unterscheidet hier zwischen produktiven und passivem Einkommen. Das produktive Einkommen wäre beispielweise dein Gehalt. Das bedeutet du arbeitest tatsächlich in Estland und bekommst ein Gehalt. Was eine Betriebsausgabe darstellt und deinen Gewinn mindert. Das passive Einkommen wäre eine Gewinnausschüttung, bei der je nach Modell Steuern zwischen 14 und 20% Steuern anfallen.

Bei einer Gewinnausschüttung im Delta somit 80 % tatsächlicher Geldfluss. Jetzt ist es jedoch so, dass das deutsche Finanzamt die Brutto Summe der Gewinnausschüttung als Bezug besteuert. Und du somit auf 100% die deutsche Steuer zahlen musst. Das ist ein schlechtes Geschäft. 80% erhalten und dann die volle Steuer auf 100% zahlen.

Doppelbesteuerungsabkommen: Anrechnungs- und Freistellungsmethode

An dieser Stelle kommt das Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel, das zwischen einer Anrechnungs- und Freistellungsmethode unterscheidet. In der Regel hat das Land in dem du ansässig bist, das Besteuerungsrecht für alle Einkünfte. In diesem Fall für die Ausschüttung, sowie die Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit.

Da du in Deutschland wohnst, bist du hier ansässig und besteuerst somit dein Welteinkommen. Bei der Anrechnungsmethode werden die im Ausland gezahlten Steuern im Verhältnis auf deine deutsche Einkommensteuer angerechnet.

Bei der Freistellungsmethode bleibt es grundsätzlich bei der ausländischen Steuer, da die Einkuftsquelle von der Besteuerung in Deutschland freigestellt wird. Somit hast du keine zusätzlichen Steuern in Deutschland auf diese Quelle. In der Regel findet jedoch die Anrechnungsmethode Anwendung, denn der deutsche Staat möchte ja Steuern einnehmen.

Firma im Ausland gründen – Hilfe vom Profi holen!

In der Praxis ist die Gründung einer ausländischen Kapitalgesellschaft äußerst komplex und mit zahlreichen Fallstricken verbunden. Der deutsche Gesetzgeber hat unzählige Regelungen getroffen, um eine Steuerflucht in ein niedrigbesteuertes Land zu verhindern. Es ist somit zwingend erforderlich, sich hier von einem Profi beraten zu lassen. Gerne stehe ich dir hierbei zur Verfügung.

Wenn du Fragen zum Thema hast, dann hinterlasse einfach einen Kommentar oder melde dich direkt bei mir. Schreib mir Themen und Fragen, die dich interessieren!

Bis dahin, dein Alexander Küppers

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