In diesem Blogartikel zeige ich dir, wie du ein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln kannst und worauf du dabei achten solltest.
Du hast ein Einzelunternehmen oder einen Mitunternehmeranteil an einer GbR, OHG oder KG und fragst dich, ob du diesen in eine GmbH umwandeln solltest oder lieber ganz einfach eine neue GmbH gründest. Ich zeige dir, welche Lösung für dich die beste ist.
Oft startet man im kleineren Rahmen eine Firma als Einzelunternehmen und kommt irgendwann an den Punkt, an dem es Sinn macht, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Eine Kapitalgesellschaft hat viele Vorteile, verglichen mit einem Einzelunternehmen. Nicht zuletzt die beschränkte Haftung. Wie man eine GmbH gründet, habe ich bereits in einem anderen Blogbeitrag erklärt. Wenn du das verpasst haben solltest, klicke einfach hier auf diesen Link.
Einzelunternehmen wird zur GmbH – Die Möglichkeiten
Für die Gründung einer GmbH wird der Aufwand ein wenig komplexer als für ein Einzelunternehmen. Das beginnt mit der Buchführung und endet mit der Bilanz. Damit ein Einzelunternehmen eine GmbH werden kann, hast du mehrere Möglichkeiten. Hier ist es wichtig, die für dich am besten geeignete zu finden, was in der Praxis nicht so einfach ist und einen erheblichen Aufwand verursacht.
Option 1: Der klassische Verkauf
Diese Option setzt eine Unternehmensbewertung voraus und kostet dich am Ende Steuern auf den Veräußerungsgewinn.
Option 2: Die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH
Heute beschäftigen wir uns mit der Option 2 – der Umwandlung. Voraussetzung hierzu ist ein Notar und die Eintragung beim Amtsgericht. Grundsätzlich wird hier ein Sachgründungsbericht benötigt, um die Werthaltigkeit deiner Firma nachzuweisen, wie beispielsweise die Werte des Warenlagers, der Wirtschaftsgüter, der Forderungen und Verbindlichkeiten. Der Grund, warum du das machen musst, ist nachzuweisen, dass dein Einzelunternehmen mindestens 25.000 Euro wert ist, was dem Stammkapital einer GmbH entspricht. Dies ist wahrscheinlich der aufwändigste Teil. Hier muss alles ganz genau dokumentiert werden und es fällt jede Menge Arbeit an, die dich am Ende Geld kostet. Das können ganz schnell ein paar tausend Euro werden. Doch gibt es auch Wege den Sachgründungsbericht zu vermeiden.
Einzelunternehmen in GmbH umwandeln – das ist wichtig!
Der Vorteil einer Einbringung ist, dass das gesamte Betriebsvermögen zu Buchwerten in die GmbH überführt werden kann. Das bedeutet, es fallen Arbeitskosten an, aber du zahlst auf den Vorgang der Einbringung keine Steuern, da kein Veräußerungsgewinn entsteht. Dennoch sind das nicht alle Hürden, die hierbei entstehen können. Auch die Mitunternehmeranteile an Personengesellschaften können bei der Umwandlung schnell mal Ärger machen. Hier steckt der Teufel im Detail. Um den Sachgründungsbericht zu vermeiden, ist die Gründung einer neuen GmbH erforderlich.
Wie die GmbH gegründet wird, habe ich hier ausführlich erklärt. Die 25.000 Euro Stammkapital hast du aus deinem Privatvermögen aufgebracht. Damit die GmbH jetzt die Geschäfte fortführen kann, musst du auch hier die Werte deines einzelnen Unternehmens in der GmbH abbilden. Da die Einbringung deines Einzelunternehmens zu mehreren Wertansetzen bei der GmbH erfolgen kann, und zwar zum Buchwert, Zwischenwert oder gemeinem Wert, ist hier eine ausführliche Beratung notwendig. Je nach Wertansatz gibt es Behaltezeiten, Sperrfristen und gegebenenfalls rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns.
Erhöhung des Stammkapitals
Damit das funktioniert, ist eine Erhöhung des Stammkapitals erforderlich. Das kannst du dir in etwa so vorstellen: Du tauchst dein Einzelunternehmen gegen die neuen GmbH Anteile einfach ein. Das spart am Ende die Kosten und den Aufwand des Sachgründungsberichtes. Natürlich sollte man sich so etwas vorher immer noch einmal im Einzelfall ansehen. Gerne berate ich dich hierzu.
Wenn du Fragen zum Thema haben solltest, hinterlasse einen Kommentar oder wende dich direkt an mich.
Bis dahin, dein Alexander Küppers