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Finanzamt Prüfung – worauf es wirklich ankommt!

von | 15. Mai 2021 | Steuern

Mein Thema heute ist: Du bist ein Idiot, wenn du denkst, du wärest schlauer als das Finanzamt! In diesem Blogartikel möchte ich dir zeigen, wie das Finanzamt sofort merkt, dass deine Buchhaltung nicht der Ordnungsmäßigkeit entspricht und warum du genau das bei der Finanzamt Prüfung vermeiden solltet.

In 15 Jahren Berufserfahrung als Steuerfachangestellter und Steuerberater habe ich schon viele Betriebsprüfungen miterlebt und betreut. Das Finanzamt hat ganz viele Tatbestandsmerkmale und es gibt ganz viele Situationen, in denen der Betriebsprüfer sofort merkt, dass irgendetwas mit deiner Buchhaltung nicht in Ordnung ist. Hier möchte ich auf ein paar Kontrollmechanismen eingehen.

Wertvolle Tipps für die Finanzamt Prüfung

Heute möchte ich über besonders bargeldintensive Unternehmen sprechen. Das heißt, solche Unternehmen, die eine Vielzahl von Waren an eine unterschiedliche Anzahl von Kunden verkaufen – sei es die Gastronomie, der Einzelhandel oder der Späti um die Ecke.

Hier ist es besonders wichtig, dass die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gewährleistet ist und du das auch nachweisen kannst. Ein großer Fehler ist es, seinem Steuerberater Informationen vorzuenthalten. Es ist leichtfertig, ihm nicht die Bankauszüge mit einzureichen, wenn du im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung deinen Gewinn ermittelst. Dein Steuerberater wird somit alle Einnahmen und alle Ausgaben über EIN Verrechnungskonto führen. Somit wird dir die Möglichkeit genommen, eine Geldfluss-Rechnung zu erstellen.

Finanzamt Prüfung: Was du unbedingt wissen musst

Einer der größten Fehler, die du machen kannst, ist mehr Geld auf dein Bankkonto einzuzahlen, als du eingenommen hast. Hier liegt ein riesiges Gefährdungspotenzial und dem Finanzamt ist Tür und Tor geöffnet, um nachschätzen zu können.

An dieser Stelle möchte ich dir einige Möglichkeiten des Finanzprüfers vorstellen, deine Einnahmen zu schätzen: Hier wäre beispielsweise die Richtsatz-Kalkulation zu nennen, wobei der Betriebsprüfer aufgrund deines Wareneinsatzes den Umsatz kalkuliert.

Ich habe erlebt, dass das Finanzamt bei Betriebsprüfungen das Zählwerk von Espressomaschinen ausgelesen und die hier festgestellte Menge mit deiner verkauften Menge abgeglichen hat. Mach dir klar, dass jedes elektronische Gerät ein Zählwerk besitzt, das durch das Finanzamt ausgelesen werden kann. Das Finanzamt stellt immer alle Einkaufsmengen und Verkaufsmengen in Relation zueinander. Das bedeutet beispielsweise für einen Imbiss, dass der Finanzbeamte die Verpackungen ansieht und aufgrund dieser die Verkaufsmenge kalkuliert.

Du kaufst im Jahr 15.000 Kaffeebecher, verkaufst aber nur 5.000 – hier kann irgendetwas nicht stimmen. Das gleiche gilt für Plastikgabeln, Aluschalen, Folien etc. All das wird sich der Finanzbeamte anschauen und aufgrund dessen deinen Umsatz kalkulieren.

Ein Beispiel aus der Finanzamt Prüfung

Ein extremes Beispiel: Ich habe erlebt, dass der Betriebsprüfer den CO2 Verbrauch, der benötigt wird, um Bier zu zapfen, auf den Bierverkauf hoch kalkuliert hat. Sobald hier signifikante Abweichungen festgestellt werden, ist die Ordnungsmäßigkeit deiner Buchhaltung nicht mehr gewährleistet und das Finanzamt wird Nachschätzungen vornehmen.

Aufbewahrungspflicht und Ordnungsmäßigkeit

Der Klassiker ist: Im Rahmen einer Geldfluss-Rechnung wird festgestellt, dass dein Kassenbestand negativ ist. Wie willst du mit einem Minus in deiner Kasse Ware einkaufen? Auch hier wird das Finanzamt nachschätzen und glaube mir, das nicht zu deinem Vorteil.

Du bist per Gesetz dazu verpflichtet, Aufbewahrungspflichten zu erfüllen. Und hierzu gehören nicht nur deine Tageseinnahmen und deine Tagesausgaben – nein. Hierzu gehören auch die Speisekarten, die Kellnerzettel, deine Lieferscheine, deine Bestellscheine. Und glaube mir, in der Prüfung wird sich der Finanzbeamte auch diese ansehen. Wenn das Finanzamt aufgrund deines Verpackungseinkaufs deinen Umsatz kalkuliert, geht der Finanzbeamte davon aus, dass du zu jedem verkauften Kaffee auch ein Stück Kuchen verkaufst und zu jeder verkauften Pommes auch ein Getränk verkaufst. Auch dieser Umsatz wird deinen Einnahmen hinzugeschätzt.

Das Entscheidende bei Betriebsprüfung ist, dass die Ordnungsmäßig deiner Buchführung gewährleistet ist. Das heißt, du dokumentierst alle betrieblichen Abläufe und erfasst täglich deine Einnahmen und deine Ausgaben.
Du solltest wissen, wie viel Schwund und deinem Laden hast, was deine Angestellten verzehren und dieses gesondert dokumentieren.

Du solltest dir die folgenden drei Fragen selbst stellen: Sind deine Zahlen plausibel? Sind ungewöhnliche Zahlen begründet? Herrscht bei denen Unterlagen Ordnung, sodass sie einen stimmigen Gesamteindruck vermitteln? – denn das sind die Punkte, auf die das Finanzamt besonders viel Wert legt.

Das Finanzamt sitzt am längeren Hebel!

Bedenke: Eine Betriebsprüfung umfasst immer einen Zeitraum von drei Jahren und im schlimmsten Fall kommt es auch zu Nachzahlungen für drei Jahre. Und an dieser Stelle ist dem Finanzamt völlig egal, ob es deine Existenz bedroht oder sogar zu deiner Insolvenz führt. Sei nicht so doof und denke, du wärst schlauer als das Finanzamt, denn die sitzen am längeren Hebel und haben alle erdenklichen Möglichkeiten, deine Buchhaltung zu kontrollieren.

Das Finanzamt hat noch viel mehr Möglichkeiten als die genannten Beispiele. Es macht keinen Sinn, deine Umsätze schwarz zu generieren. Um Steuern zu vermeiden hinterzieht man keine Einnahmen, sondern erklärt sie ordnungsgemäß. Am Ende des Tages korrigiert man das Ergebnis im Wege einer legalen Steuergestaltung.

Solltest du Fragen zum Thema haben, hinterlasse einen Kommentar oder wende dich direkt an mich.

Dein Alexander Küppers

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